Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Zur Auswahlmatrix →
Wichtige Begriffe
- Vignette
- Eine Mautgebühr für die Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Erhältlich als Klebe- oder digitale Vignette.
- Digitale Vignette (e-Vignette)
- Eine elektronisch am Kennzeichen registrierte Vignette ohne physischen Aufkleber. Seit 2018 in Österreich erhältlich.
- ASFINAG
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Die staatliche Gesellschaft, die das österreichische Autobahnnetz betreibt und die Maut erhebt.
- Streckenmaut
- Eine zusätzliche Mautgebühr für bestimmte Streckenabschnitte (z.B. Brennerautobahn, Tauernautobahn), die nicht durch die Vignette abgedeckt ist.
- GO-Maut
- Streckenbezogene Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Wird über ein On-Board-Unit-System (OBU) abgerechnet.
- Ersatzmaut
- Eine erhöhte Mautgebühr, die bei Fahren ohne gültige Vignette erhoben wird. Kann an Ort und Stelle oder nachträglich bezahlt werden.
Fragen und Antworten
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Was ist der Unterschied zwischen digitaler Vignette und Klebevignette?
Die Klebevignette ist ein physischer Aufkleber, der auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird. Sie ist seit Jahrzehnten in Österreich erhältlich und wird von Mautkontrollorganen visuell überprüft.
Die digitale Vignette (e-Vignette) hingegen ist vollständig elektronisch. Sie wird am amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs registriert und kann von automatischen Kontrollsystemen (Kameras, Lesegeräte) überprüft werden. Es gibt keinen physischen Aufkleber.
Beide Vignettenarten sind gleichwertig und berechtigen zur Nutzung desselben Streckennetzes. Der Preis ist identisch.
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Kann ich die digitale Vignette auch für ausländische Kennzeichen kaufen?
Ja, die digitale Vignette kann für alle Kennzeichen erworben werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Österreich oder im Ausland zugelassen ist. Bei ausländischen Kennzeichen ist das Länderkürzel korrekt anzugeben.
Beispiele für Länderkürzel: D (Deutschland), CH (Schweiz), I (Italien), CZ (Tschechien), HU (Ungarn), SK (Slowakei), PL (Polen).
Prüfen Sie die Eingabe des Kennzeichens sorgfältig, da eine Korrektur nach dem Kauf nicht möglich ist.
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Ab wann ist die digitale Vignette gültig?
Die digitale Vignette ist ab dem Kaufdatum oder einem frei wählbaren zukünftigen Datum gültig. Bei Sofortkauf gilt sie unmittelbar nach der Transaktion.
Sie können die Vignette auch im Voraus kaufen und ein zukünftiges Startdatum angeben. Dies ist praktisch, wenn Sie Ihre Reise bereits planen, aber die Vignette noch nicht sofort benötigen.
Eine rückwirkende Aktivierung (d.h. ein Startdatum in der Vergangenheit) ist nicht möglich.
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Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette fahre?
Das Fahren auf mautpflichtigen Strecken ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung. Die ASFINAG erhebt in diesem Fall eine Ersatzmaut:
- Für PKW: 120 Euro (bei sofortiger Zahlung vor Ort)
- Für Motorräder: 60 Euro (bei sofortiger Zahlung vor Ort)
Bei Nichtbezahlung der Ersatzmaut kann eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen, was zu einer deutlich höheren Strafe (bis zu 3.000 Euro) führen kann.
Ausländische Fahrzeughalter können zur sofortigen Zahlung der Ersatzmaut aufgefordert werden.
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Wie kann ich die Gültigkeit meiner Vignette überprüfen?
Die Gültigkeit der digitalen Vignette kann jederzeit online über das ASFINAG-Portal überprüft werden. Geben Sie dazu das Kennzeichen des Fahrzeugs ein und Sie erhalten sofort Auskunft über den Status der Vignette.
Nach dem Kauf erhalten Sie außerdem eine Bestätigungs-E-Mail mit allen relevanten Informationen. Bewahren Sie diese E-Mail als Nachweis auf.
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Kann ich die Vignette erstatten lassen?
Eine Erstattung der digitalen Vignette ist unter bestimmten Umständen möglich:
- Bei technischen Fehlern des Kaufsystems
- Bei doppeltem Kauf derselben Vignette
- Bei nachgewiesenem Fehler bei der Kennzeicheneingabe (unter bestimmten Bedingungen)
Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an den ASFINAG-Kundendienst. Eine Erstattung ist nicht möglich, wenn die Vignette bereits genutzt wurde oder wenn Sie einfach Ihre Meinung geändert haben.
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Gilt die Vignette auch für Anhänger?
Nein, Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette gilt ausschließlich für das Zugfahrzeug (das Fahrzeug, das den Anhänger zieht). Der Anhänger selbst ist von der Vignettenpflicht befreit.
Wichtig: Das Zugfahrzeug muss eine gültige Vignette haben, unabhängig davon, ob ein Anhänger mitgeführt wird oder nicht.
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Was ist die GO-Maut und wer muss sie bezahlen?
Die GO-Maut ist eine streckenbezogene Maut für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Sie gilt für LKW, Busse und schwere Wohnmobile.
Die GO-Maut wird über ein On-Board-Unit-System (OBU) abgerechnet, das im Fahrzeug installiert sein muss. Die Gebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugkategorie.
Fahrzeuge, die der GO-Maut unterliegen, benötigen keine Vignette.
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Gibt es Rabatte oder Ermäßigungen bei der Vignette?
Für die Standard-Vignette gibt es keine allgemeinen Rabatte oder Ermäßigungen. Der Preis ist für alle Käufer gleich.
Allerdings gibt es für bestimmte Fahrzeugklassen günstigere Preise: Motorräder zahlen deutlich weniger als PKW. Für Motorräder beträgt die Jahresvignette 38,20 Euro (statt 96,40 Euro für PKW).
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Wie lange im Voraus kann ich die Vignette kaufen?
Die digitale Vignette kann bis zu einem Jahr im Voraus gekauft werden. Sie können ein beliebiges zukünftiges Startdatum angeben, bis zu 365 Tage in der Zukunft.
Die neue Jahresvignette für das folgende Jahr ist ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres erhältlich.
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Was mache ich, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden, nicht an den Fahrzeughalter. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und das Kennzeichen behalten, bleibt die Vignette für das neue Fahrzeug mit demselben Kennzeichen gültig.
Wenn Sie das Kennzeichen nicht behalten, ist die Vignette für das alte Kennzeichen weiterhin gültig – aber für das neue Fahrzeug mit einem neuen Kennzeichen benötigen Sie eine neue Vignette.
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Wo finde ich Beschwerden und Reklamationen?
Für Beschwerden und Reklamationen zur digitalen Vignette wenden Sie sich an:
- ASFINAG Kundendienst: Über das offizielle ASFINAG-Portal oder per Telefon
- Schlichtungsstelle: Bei ungelösten Streitigkeiten kann die österreichische Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte eingeschaltet werden
- Bezirksverwaltungsbehörde: Bei Verwaltungsstrafen
Halten Sie bei Beschwerden folgende Informationen bereit: Kennzeichen, Kaufdatum, Transaktionsnummer und eine genaue Beschreibung des Problems.