Servicegebiet – Geltungsbereich der Vignette
Die österreichische Vignette gilt auf dem gesamten mautpflichtigen Autobahn- und Schnellstraßennetz. Zur Auswahlmatrix →
Das österreichische Autobahnnetz
Das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz umfasst rund 2.200 Kilometer und verbindet alle Bundesländer miteinander. Das Netz wird von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) betrieben und instandgehalten.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller mautpflichtigen Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen) in Österreich – mit Ausnahme der streckenmautpflichtigen Abschnitte, für die zusätzlich eine Streckenmaut zu entrichten ist.
Wichtige Autobahnen nach Bundesland
Wien und Niederösterreich
- A1 West Autobahn – Wien–Salzburg (Hauptverkehrsachse)
- A2 Süd Autobahn – Wien–Graz–Villach
- A4 Ost Autobahn – Wien–Nickelsdorf (Ungarn)
- A21 Wiener Außenring Autobahn – Ringstraße um Wien
- A22 Donauufer Autobahn – Wien Nordost
- S1 Wiener Außenring Schnellstraße
Oberösterreich
- A1 West Autobahn – Salzburg–Linz–Wien
- A7 Mühlkreis Autobahn – Linz Nord
- A8 Innkreis Autobahn – Linz–Passau
- A9 Pyhrn Autobahn – Linz–Graz (teilweise Streckenmaut)
- A25 Welser Autobahn – Wels
Salzburg und Tirol
- A1 West Autobahn – Salzburg
- A10 Tauern Autobahn – Salzburg–Villach (Streckenmaut)
- A12 Inntal Autobahn – Kufstein–Innsbruck–Brenner
- A13 Brenner Autobahn – Innsbruck–Brenner (Streckenmaut)
- A14 Rheintal/Walgau Autobahn – Vorarlberg
Steiermark und Kärnten
- A2 Süd Autobahn – Wien–Graz–Villach
- A9 Pyhrn Autobahn – Linz–Graz (teilweise Streckenmaut)
- A11 Karawanken Autobahn – Klagenfurt–Slowenien
- S6 Semmering Schnellstraße – Wien–Graz
Lokale Besonderheiten nach Region
Jede Region Österreichs hat ihre eigenen Besonderheiten hinsichtlich der Mautpflicht. Hier sind die wichtigsten regionalen Hinweise:
- Wien: Innerhalb des Stadtgebiets Wien gibt es keine Vignettenpflicht auf Stadtstraßen. Die Vignettenpflicht gilt erst auf den Stadtautobahnen (A1, A2, A4, A22, A23).
- Tirol: Besonders zu beachten ist die Brennerautobahn (A13), die eine separate Streckenmaut erfordert. Die Inntalautobahn (A12) ist durch die Vignette abgedeckt.
- Vorarlberg: Der Arlberg Straßentunnel erfordert eine separate Tunnelmaut. Die A14 Rheintal/Walgau Autobahn ist durch die Vignette abgedeckt.
- Kärnten: Der Karawankentunnel (Grenze zu Slowenien) erfordert eine separate Tunnelmaut. Die A2 und A11 sind durch die Vignette abgedeckt.
- Salzburg: Die Tauernautobahn (A10) erfordert eine separate Streckenmaut. Die A1 in Salzburg ist durch die Vignette abgedeckt.
- Steiermark: Die Pyhrn Autobahn (A9) hat streckenmautpflichtige Abschnitte (Bosruck- und Gleinalmtunnel). Die A2 und S6 sind durch die Vignette abgedeckt.
- Grenzübergänge: An Grenzübergängen gibt es oft kurze mautfreie Abschnitte. Informieren Sie sich vorab über die genauen Grenzen der Mautpflicht.
- Bundesstraßen: Auf Bundesstraßen (B-Straßen) gilt keine Vignettenpflicht. Diese können als kostenlose Alternative zu Autobahnen genutzt werden.